Träger
- Landratsamt Freudenstadt
(zuständig für die Sachkosten) - Staatl. Schulamt Rastatt
(zuständig für das Lehrpersonal und die inhaltliche Organisation)
Einzugsgebiet
- Kreis Freudenstadt
Kosten
- Für das Mittagessen wird ein Unkostenbeitrag erhoben
Beförderung
- Die Organisation und die Kosten für die Beförderung übernimmt der Landkreis
Aufnahmekriterien
- Kinder mit Entwicklungsverzögerung können ab dem 3. Lebensjahr, Kinder mit motorischer Entwicklungsverzögerung ab dem 2. Lebensjahr aufgenommen werden
Aufnahmeverfahren
- Die Eltern wünschen eine Aufnahme
- Es findet ein Aufnahmegespräch im Schulkindergarten statt
- Ein/e Sonderschullehrer/in erstellt einen Bericht zur Überprüfung des Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
- Das staatliche Schulamt entscheidet über diesen Antrag und stellt den Anspruch fest
- Der Kindergarten entscheidet über den Aufnahmezeitpunkt
- Besuchstage zur Eingewöhnung können vereinbart werden