Organisation

Träger

  • Landratsamt Freudenstadt
    (zuständig für die Sachkosten)
  • Staatl. Schulamt Rastatt
    (zuständig für das Lehrpersonal und die inhaltliche Organisation)

Einzugsgebiet             

  • Kreis Freudenstadt

Kosten

  • Für das Mittagessen wird ein Unkostenbeitrag erhoben

Beförderung                           

  • Die Organisation und die Kosten für die Beförderung übernimmt der Landkreis

Aufnahmekriterien                

  • Kinder mit Entwicklungsverzögerung können ab dem 3. Lebensjahr, Kinder mit motorischer Entwicklungsverzögerung ab dem 2. Lebensjahr aufgenommen werden

Aufnahmeverfahren    

  • Die Eltern wünschen eine Aufnahme
  • Es findet ein Aufnahmegespräch im Schulkindergarten statt
  • Ein/e Sonderschullehrer/in erstellt einen Bericht zur Überprüfung des Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
  • Das staatliche Schulamt entscheidet über diesen Antrag und stellt den Anspruch fest
  • Der Kindergarten entscheidet über den Aufnahmezeitpunkt
  • Besuchstage zur Eingewöhnung können vereinbart werden