Hausordnung

Wir möchten, dass sich alle Menschen an unserer Schule wohl und sicher fühlen. Wenn sich alle an Regeln halten, kommen sie gut miteinander aus und können erfolgreich lernen.

  1. Umgang miteinander
  • Wir gehen freundlich, respektvoll und hilfsbereit miteinander um.
  • Wir bedrohen, beleidigen und verletzen niemanden. Konflikte lösen wir durch Gespräche.
  • Wir bleiben fair und lassen andere Meinungen gelten.
  1. Schule und Unterricht
  • Wir sind pünktlich im Unterricht. BuspatInnen bringen ihre Patenkinder ins Klassenzimmer und gehen direkt in ihr Klassenzimmer. Der Unterricht beginnt um 8.15 Uhr.
  • Nach dem Unterricht holen wir um 15.10 Uhr unsere Buspatenkinder ab und bringen diese direkt zum Bus.
  • Wir gehen direkt nach Schulende um 15.15 Uhr zum Bus.
  • Während des Schultages verlassen wir das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis einer Lehrkraft.
  • Wir bringen keine Gegenstände mit, die die Sicherheit anderer gefährden oder den Unterricht stören.
  • Wir halten unseren Arbeitsplatz sauber.
  • Wir halten uns an die Regeln im Klassenzimmer.
  • Wir melden uns bei der Lehrkraft ab bevor wir zur Toilette gehen.
  • Wir stören andere nicht beim Lernen.
  • Wir gehen sorgsam mit dem Arbeitsmaterial der MitschülerInnen um.
  • Wir beachten im Fachunterricht die Sicherheitsvorschriften.
  1. Verhalten im Schulhaus
  • Im gesamten Gebäude verhalten wir uns rücksichtsvoll gegenüber Erwachsenen und MitschülerInnen.
  • Wir gehen langsam und leise durch das Schulhaus.
  • Wir betreten nur in Begleitung einer Lehrkraft das Lehrerzimmer.
  • Wir hängen unsere Jacken an die Garderobe. In der Grundstufe ziehen wir unsere Hausschuhe an.
  • Wir tragen angemessene Kleidung.
  • Wir gehen sorgsam mit schuleigenen Materialien (Möbel, Bücher, Computer, Sportgeräte, Spiele, Bilder, Ausstellungsstücke) um.
  • Wir benutzen die Toilette, waschen unsere Hände und verlassen die Toilette ordentlich/sauber.
  • Wir sind für die Sauberkeit im Schulhaus/ Schulgelände mitverantwortlich. Deshalb werfen wir den Abfall in den richtigen Behälter und heben auch Müll auf, der nicht von uns ist und werfen ihn weg.
  • Wir rutschen nicht das Geländer hinunter.
  • Wir benutzen den Aufzug nur mit schweren Gegenständen, dem Geschirrwagen, Medienwagen, wenn wir eine RollstuhlfahrerIn begleiten oder nach Absprache mit einer Lehrkraft.
  • Wir trinken keine Energie-Drinks, sowie stark zuckerhaltige und/oder koffeinhaltige Softgetränke.
  • Wir rauchen nicht auf dem Schulgelände.
  • Wir konsumieren keine Drogen und tragen diese nicht mit uns herum.
  1. Verhalten in der Pause
  • Wir gehen in der Pause auf den Pausenhof und verlassen diesen nicht.
  • Wenn wir auf die Toilette müssen, melden wir uns bei einer Lehrkraft ab.
  • Wir achten darauf, dass wir die Spielgeräte, Pflanzen und Sträucher auf dem Schulgelände nicht kaputt machen.
  • Beim Fahrzeugfahren nehmen wir aufeinander Rücksicht und verursachen keine Unfälle.
  • Wir tragen beim Fahrrad- und Rollerfahren einen Helm.
  • Wir räumen alle Fahrzeuge und Spielsachen am Ende der Pause auf.
  • Schneebälle werfen wir nur auf ein mit der Pausenaufsicht vereinbartes Ziel – niemals auf Personen.
  • Wir spielen auf dem Schulhof nur mit Gummibällen. Wir spielen mit Lederbällen nur auf dem Sportplatz.
  • Regenpause HS/BS: wir bleiben in der Regenpause in der Aula. Das Verlassen der Aula muss der Lehrkraft mitgeteilt werden.
  • In der Aula rennen wir nicht und spielen nicht Ball.
  1. Verhalten in der Sport- und Schwimmhalle
  • Wir betreten die Sport- und Schwimmhalle nur unter Aufsicht einer Lehrkraft und setzen uns auf die Bank, bis der Unterricht beginnt.
  • Wir tragen zum Sportunterricht Sportkleidung und saubere Turnschuhe.
  • Wir tragen im Schwimmunterricht einen Badeanzug/ Badehose und duschen uns vorher ab.
  1. Verhalten beim Bus/ auf dem Schulweg
  • Wir laufen langsam.
  • Wir schubsen niemanden.
  • Wir warten bis der Bus am Gehweg- Schulseite steht, der Motor aus ist und der Busfahrer die Tür öffnet.
  • Wir steigen ein und setzen uns auf unseren Platz.
  • Wenn wir öffentlich fahren und vor 8:05 Uhr bzw. nach Schulende im Schulhaus sind, dann verhalten wir uns ruhig und warten auf dem roten Sofa.
  • beim öffentlichen Fahren müssen wir auf unserem Handy erreichbar sein.
  • Wir gehen auf direktem Weg von der Bushaltestelle zur Schule und umgekehrt. Sollte es zu Abweichungen kommen, ist die Lehrkraft von den Eltern schriftlich zu benachrichtigen.
  • Wir informieren unsere LehrerInnen, wenn es beim öffentlichen Fahren zu Störungen kommt.
  1. Das ist sonst noch für uns und unsere Eltern wichtig
  • Im Krankheitsfall/ beim Arztbesuch verständigen die Eltern immer vor Unterrichtsbeginn per Mail, schul.cloud, Anruf oder Anrufbeantworter das Sekretariat UND die Klassenlehrkraft.
  • Eine schriftliche Entschuldigung ist ab dem 3. Krankheitstag vorzulegen.
  • Bei ansteckenden Krankheiten informieren wir sofort die Schule.
  • Außerschulische Termine der SchülerInnen sollten außerhalb der Schulzeiten stattfinden. Wichtige Termine und dringende Arztbesuche während der Unterrichtszeiten müssen schriftlich oder telefonisch im Sekretariat und bei der Klassenlehrkraft angekündigt werden.
  • SchülerInnen, die unentschuldigt zu Unterrichtsbeginn nicht in der Schule eingetroffen sind, gelten als fehlend und werden in das Klassenbuch eingetragen.
  • Wir müssen für eine Beurlaubung rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen. Bei Beurlaubungen bis zu zwei Tagen ist die Klassenleitung für die Genehmigung zuständig. Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in besonderen Fällen möglich. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Wir lassen unsere Wertgegenstände zu Hause.
  • Wir SchülerInnen geben unser Handy und unsere Smartwatch morgens ab und schließen sie in einer Box im Klassenzimmer ein. Wir bekommen sie am Ende des Schultages wieder zurück.
  • Wir nutzen die Handys und Smartwatches nur, wenn es der Unterricht erfordert.
  • Unsere Eltern melden sich im Sekretariat an, wenn sie während dem Unterricht länger im Haus sind.
  • Werden wir von unseren Eltern zur Schule gebracht oder abgeholt, betreten unsere Eltern das Schulgelände nur kurz vor oder nach dem Unterricht.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen auf dem Schulgelände geht die Aufsichtspflicht an die Eltern über, wenn diese anwesend sind.
  1. Maßnahmen/ Regelverstöße
  • Bei Regelverstößen sprechen wir zuerst miteinander.
  • Wenn die Verstöße wiederholt auftreten, informieren die Lehrkräfte die Eltern.
  • Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen informieren wir die Schulleitung.
  1. Geltungsbereich
  • Diese Hausordnung gilt für das gesamte Schulgelände sowie für alle
    schulischen Veranstaltungen und Ausflüge.
  • Diese Hausordnung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
    Änderungen und Ergänzungen benötigen die Zustimmung der GLK und der Schulkonferenz.