BVE: Berufsvorbereitende Einrichtung

Die BVE bereitet die Teilnehmer in einer langfristigen, gezielten und individuellen Vorbereitung auf die Teilhabe an einer Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Neben einem erwachsenenorientierten, ganzheitlichen Bildungsangebot steht die Befähigung zur gesellschaftlichen Teilhabe sowie die Förderung von Schlüsselqualifikationen für das Berufsleben im Vordergrund des schulischen Angebots. Die jungen Menschen sollen befähigt werden zunehmend selbst die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Grundlage der Konzeption sind die landesweit eingeführten Richtlinien und Rahmenvereinbarungen zur Gestaltung von BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) und KoBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten.


Ziel

Berufliche und soziale Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit besonderen Förderbedürfnissen im Übergang Schule/Beruf durch Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen.

Zielgruppe

  • besonders motivierte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler der Berufsschulstufe des SBBZ geistige Entwicklung
  • motivierte Schulabgänger des SBBZ Lernen, die eine längere Begleitung zur erfolgreichen Teilnahme auf den Arbeitsmarkt brauchen, bei denen andere Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung nicht greifen

Um alle Unterstützungsvorteile in Anspruch nehmen zu können, muss im Verlauf des Besuchs der BVE der Schwerbehindertenausweis beantragt werden.


Rahmenbedingungen

Voraussetzungen:

  • hohe Eigenmotivation
  • Mobilität
  • Bereitschaft für Praktika
  • Unterstützung durch die Eltern
  • Sozialkompetenz (Höflichkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft)
  • erfolgreiche schulinterne Vorbereitung

Aufnahmekriterien:

  • Zeugnis
  • Kompetenzinventar
  • Empfehlung der schulischen Gremien (BVE / Stufen-/Klassenkonferenz)

Aufnahmeverfahren:

Über die Aufnahme und den Verbleib entscheiden die beteiligten Schulleiter (bzw. Abteilungsleiter der Berufsschulen) nach Beratung mit den beteiligten Gremien (Klassen- bzw. Stufenkonferenz, Berufswegekonferenz).

  • Berufswegekonferenz
  • Bewerbung
  • Probezeit

Status der Teilnehmer:

  • Teilnehmer des SBBZ Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bleiben Schüler dieser Schule und bekommen ein Zeugnis dieser Schule.
  • Absolventen des SBBZ Förderschwerpunkt Lernen werden Schüler der beteiligten Beruflichen Schulen und erhalten ein Zeugnis dieser Schule.
  • Die Teilnehmer erfüllen ihre Berufsschulpflicht in der BVE, sofern kein weiteres Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
  • Bei nicht erfolgreicher Teilnahme ist ein Wechsel in Angebote der abgebenden Schulen gewährleistet.

Umfang des Unterrichts an der BVE

Das BVE dauert in der Regel zwei Jahre. Eine Verlängerung um ein Jahr ist grundsätzlich möglich und findet in Absprache zwischen Schulen, Teilnehmer, außerschulischen Partnern (Integrationsfachdienst, Agentur für Arbeit) und Erziehungsberechtigten statt. Die Schulzeiten entsprechen im BVE dem Angebot einer Ganztagesschule und umfassen 34 Wochenstunden. Im Anschluss bei erfolgreicher Aufnahme ins KoBV (Dauer:18 Monate) bis zu 13 Wochenstunden an der Schule und drei Tage im Praktikumsbetrieb (bzw. beim Träger der Maßnahme).

Phasenmodell

Die Berufsvorbereitung erfolgt in drei Phasen:

  • Orientierung (BVE): Talente entdecken
  • Erprobung (BVE): Fähigkeiten erproben
  • Eingliederung (KoBV): Arbeitsplatz finden

Unterrichtsziele und Inhalte an der BVE

In der BVE vertiefen die Schülerinnen und Schüler für ihr Berufsleben notwendige Schlüsselqualifikationen. Sie üben Arbeitsprozesse ein, bauen ein generelles Verständnis von Arbeit auf und lernen ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Auf dieser Grundlage entwickeln sie ihre individuellen Zukunftsperspektiven.

Darüber hinaus werden weitere Lebensbereiche wie Wohnen und Freizeitgestaltung inhaltlich aufgegriffen. Die jungen Menschen sollen lernen, selbst die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

Diese Ziele werden durch Unterricht in Modulform, Arbeitsprojekte innerhalb und außerhalb der BVE und Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht.

Die Arbeitsweise im BVE ist bestimmt durch einen deutlichen Bezug zu realitätsnahen beruflichen Alltagssituationen und durch bewusste Aufgabe gewohnter schulischer Strukturen.


Kooperationspartner

  • Eichenäcker-Schule Dornstetten, Heinrich Schickhardt Schule FDS, Luise-Büchner-Schule FDS, Christophorus-Schule FDS
  • Agentur für Arbeit (AA)
  • Integrationsfachdienst Nagold (IFD)
  • Betriebe der Region

Grundlagen der Konzeption

  • Eckpunktepapier Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW (27.02.2008)
  • Kooperationsvereinbarung
  • Schulversuchsbestimmung §22 SchG
  • Handreichungen Landratsamt Lörrach (07.01.2008)